VISA FÜR THAIS NACH DEUTSCHLAND
Schengen Visa
Wir kümmern uns fachmännisch um alle Visa-Angelegenheiten wie Touristen-Visa, Heirats-Visa und Visa zur Familienzusammenführung von A bis Z. Bitte kontaktieren sie unser Buero fuer detailierte Visa-Informationen.
•Sprachkurse in Pattaya oder Bangkok
•Beglaubigte Übersetzungen
•Begleitung zur Botschaft
•Eheschliessungen in Thailand oder Deutschland
•Reisepass für Thailaender
•Reiseversicherungen
Schengen Visum bis zu 90 Tage
•Besuchsaufenthalt (nicht selbst finanziert):
•1 vollständig ausgefüllter Antrag
•gûltiger Reisepaß mit 1 Kopie
•1 Paßbild
•Verpflichtungserklärung nach § 84 des Ausländergesetzes
•Nachweis über Finanzierung der Aufenthaltskosten
•Nachweis eines bestehenden Hin- und Rückfluges
•Nachweis einer Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes
•Nachweis ueber die Rueckehrwilligkeit/ Verwurzelung mit Thailand
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•Besuchsaufenthalt (selbst finanziert):
•Antrag, Reisepaß und Paßbild, s.o.
•Nachweis eines bestehenden Hin- und Rückfluges
•Nachweis einer Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes
•Nachweis über die Finanzierung des Lebensunterhaltes
•Nachweis ueber die Rueckehrwilligkeit/ Verwurzelung mit Thailand
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•Geschätsreisende:
•Antrag, Reisepaß und Paßbild, s.o.
•Schreiben des Arbeitgebers, Bonitätsbescheinigung der Bank
•Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Deutschland
•Nachweis einer Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes
Nationales Visum
•Studien-Visum:
•Antrag, Reisepaß und Paßbild, s.o.
•Ärztliches Attest (Englisch oder Deutsch) plus Kopie
•Bestätigung der Studienanstalt
•Nachweis der sprachlichen Vorkenntnisse
Arbeits-Visum:
•Antrag, Reisepaß und Paßbild, s.o.
•Ärztliches Attest (Englisch oder Deutsch) plus Kopie
•Anstellungsvertrag plus Kopie, Arbeitsbestätigung des vorherigen Arbeitgebers plus Kopie
•Nachweis ueber den beruflichen Werdegang
Ausbildungs-Visum:
•Antrag, Reisepaß und 3 Paßbilder, s.o.
•Ärztliches Attest (Englisch oder Deutsch) plus Kopie
•Ausbildungsvertrag plus Kopie
•Nachweis ueber die Schulbildung
Visum zur Familienzusammenführung:
•Antrag, Reisepaß und 3 Paßbilder, s.o.
•evtl.Ärztliches Attest (Englisch oder Deutsch) plus Kopie
•Verpflichtungserklärung nach § 84 des Ausländergesetzes
•Deutschzertifikat A1, bescheinigt Grundkenntnisse der deutschen Sprache
•bereits in Thailand verheiratet:
Heiratsurkunde plus deutsche, beglaubigte Übersetzung.
•zur Eheschließung in Deutschland:
Dokumente, die zur Eheschließung notwendig sind mit beglaubigter, deutscher Übersetzung wie Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Hausregister, Auszug aus dem Zentralregister, evtl. beglaubigte Passkopie und Beitrittserklaerung zur Eheschliessung. Falls geschieden sind noch die Dokumente der frueheren Ehe/Scheidung notwendig.
Mitnahme eines Kindes der Ehefrau:
Antrag, Reisepaß und Paßbild, s.o.
Ärztliches Attest (Englisch oder Deutsch) plus Kopie
Geburtsurkunde und Sorgerechtsbestätigung mit beglaubigter, deutscher Übersetzung
Nachweis ueber die Schulbildung
Weitere Informationen des Standesamtes in Berlin:
Am Goethe-Institut können Sie die Prüfung Start Deutsch 1 ablegen – damit weisen Sie erste Deutschkenntnisse nach. Beratung und Informationen dazu finden Sie hier.
Deutschprüfung für die Einbürgerung
THAI Passport
Die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses
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■* Dame ( ab 20 Jahre alt )
■1. Personalausweis oder provisorischen Ausweis mit Lichtbild und Stempel des Bezirksamts, Beamtenausweis, Ausweis des Angestellten vom staatlichen Unternehmen, Angestelltenausweis der örtlichen Behörde
■2. Bescheinigung über die Anderung des Vor-oder Familiennamen
■3. Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde (letzte)Bei verheirateter Frau muss der Familienname auf dem Personalausweis und Hausregister der Familienname des Ehemannes sein ** Bei geschiedenen Frauen muss der Familienname auf dem Personalausweis und Hausregister der geb. Familienname der Frau sein
■4. Hausregister
■5. Adoptionschein (bei eingetragenem Adoptivkind) oder Widerruf der Adoption (falls schon widerrufen)
■6. Annahme der thailändischen Staatsangehörigkeit + Staatsanzeiger (Gazette)(wenn im Ausland geboren), Staatsangehörigkeitsschein (bei Bergstämmen, die in Thailand geboren sind)
■* Herr ( ab 20 Jahre alt)
■a. Personalausweis oder provisorischen Ausweis mit Lichtbild und Stempel des Bezirksamts, Beamtenausweis‚ Ausweis des Angestellten vom staatlichen Unternehmen‚ Angestelltenausweis der örtlichen Behörde
■b.(wie Ziffer 2.‚4.‚ 5. und 6.)
■c. Wehrdienstnachweis z.B. Sor. Dor. 1, Sor. Dor. 8, Sor. Dor. 9 oder Bescheinigung (zwischen 17 und 45 Jahre alt)
■* Minderjährige
■1.1 Geburtsurkunde ( von Geburt bis 15 Jahre alt )‚ Personalausweis oder provisorischen Ausweis mit Lichtbild und Stempel des Bezirksamts (ab 15 Jahre alt)
■1.2 männliche Minderjährige ( ab 17 Jahre alt ) wie Ziffer C.
■1.3 Bescheinigung über die Änderung des Vor-oder Familiennamen des Minderjährigen + Vater + Mutter (falls geändert)
■1.4 Hausregister des Minderjährigen + Vater + Mutter
■1.5 Personalausweis von Vater + Mutter ( oder gültiger Reisepass bei ausländlischem/r Vater oder Mutter) und Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde (selbe Bestimmung gemäß der Ziffer 3.)
■* bei geschiedenen Eltern und Teilung des Sorgerechts muss der/die bevollmächtigte Vater oder Mutter das minderjährige Kind selbst zur Paßstelle bringen und das Scheidungsprotokoll vorlegen.
■1.6 beim Adoptivkind dürfen nur die Adoptiveltern für das Kinds unterzeichnen.
■1.7 Die beiden Elternteile müssen für das Kind unterzeichnen. Sollte ein Elternteil nicht kommen, muss der andere Elternteil die vom Bezirksamt abgestempelte Zustimmung des anderen Elternteils vorlegen sowie die Unterlagen gemäß der Ziffer 1.3‚ 1.4‚ 1.5 und 1.6.1.8 gemäß der Ziffer 6
■( Minderjährige + Vater + Mutter)
■2.1 beim provisorischen Ausweis muss der abgelaufen Personalausweis mit vorgelegt werden.
■2.2 Der originale neue Personalausweis darf nicht in Plastik eingeschweißt sein (wenn‚ dann gilt er als gefälscht)
■2.3 Unterlagen müssen in Original sein oder
■2.4 im Fall von Ablichtungen, müssen diese vom Bezirksamt beglaubigt sein. (gilt als Ersatz für das Original)
■2.5 Wenn der Vater chinesischer Staatsbürger ist, muss die Bescheinigung über die Anderung des Vor-und Familiennamen vorgelegt sein (falls geändert) (auch vom Antragsteller).
■Sollte der Familienname nie vom chinesischen Familiennamen auf einen thailändischen Familienname umgeändert worden sein‚ muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden.